Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Termine und Fristen

1.1. Ausführungstermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, vorbehaltlich des rechtzeitigen Eingangs der bestellten Waren. Die Bestellung erfolgt erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung. Sollte demnach mit Auftragserteilung die vereinbarte Anzahlung nicht sofort geleistet werden, verschieben sich alle vereinbarten Termine um diese Zeit. Gegenwärtig beträgt der Zeitraum zwischen Auftragsvergabe bis Fahrzeugübergabe, abhängig vom Leistungsumfang, circa. 24 Monate

1.2. Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen.

2. Vergütung

2.1 Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

2.2 Bei Auftragserteilung ist eine Zahlung, wie in der Auftragsbestätigung benannt, fällig. Weitere Zahlungen sind gemäß den Regelungen in der Auftragsbestätigung in der jeweils letzten vereinbarten Fassung zu entrichten. Sollte dort keine Regelung getroffen sein, ist nach Fertigstellung der Arbeiten und erfolgter Abnahme, jedoch vor Abholung des Vertragsgegenstandes die Zahlung sofort und ohne Abzug fällig.

2.3 Die Auftragnehmerin kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.

3. Angebote und Leistungsbeschreibungen

3.1. Gegenstand des Vertrages ist der Inhalt der Auftragsbestätigung und daneben die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2 Der Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen des Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung. Zunächst findet der Vertrag Anwendung, danach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonach die §§ 631 ff. BGB.

3.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei der Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt. Insbesondere erforderlich ist die Bereitstellung des Fahrzeuges zum Ausführungstermin bei der Auftragnehmerin. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers betrifft zudem die Bereitstellung der zur Umsetzung des Auftrags erforderlichen Informationen, Skizzen oder Hinweise, die der Auftragnehmer zur Realisierung des Vorhabens benötigt.

4.2. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind in dem §§ 642 und 643 BGB gesetzlich geregelt. Nach § 642 BGB steht der Auftragnehmerin unter den dort benannten Voraussetzungen, der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten, eine angemessene Entschädigung zu.
Nach § 643 BGB steht der Auftragnehmerin unter den dort benannten Voraussetzungen auch bei Verletzung von Mitwirkungspflichten, darüber hinaus ein Kündigungsrecht zu. Weitergehende Ansprüche bestehen.

5. Abnahme

5.1. Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt vor oder bei Abholung des Fahrzeugs nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt. Ausnahmen hierfür müssen in Textform vereinbart sein.

5.2. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.

5.3. Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

6. Leistungsänderungen

6.1. Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

6.2. Die Auftragnehmerin wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

6.3. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann die Auftragnehmerin nicht geltend machen.

6.4. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer Zusatzvereinbarung in Textform zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

6.5. Bezüglich der Mehrvergütungen gelten die selben Grundsätze zur Zahlung, wie in der Auftragsbestätigung.

7. Gewährleistung

Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag. Der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz) zu.

8. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

9. Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Auftragnehmerin kann mehr als 80 % der vereinbarten Vergütung fordern, wenn sie mehr als 80 % der vertraglich vereinbarten Leistung erbracht hat. Hier ist die Auftragnehmerin in der Beweispflicht. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass die Auftragnehmerin weniger als 80 % der Leistung erbracht hat. Dann ist sie nur zur Leistung der Vergütung in dieser Höhe verpflichtet.

10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

10.1. Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

10.2. Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin.

11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin nach Wahl der Auftragnehmerin Gemünden a. Main (Amtsgericht) bzw. Würzburg (Landgericht) oder der Sitz des Auftraggebers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

12.2 Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Lieferungen von 4wheel Truck & Technik GmbH Online-Shop (nachfolgend Verkäufer) an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1 Der Kaufvertrag kommt zustande mit 4wheel Truck & Technik GmbH; Barthelsmühle 15; 97907 Hasloch, Handeslregister: Amtsgericht Würzburg HRB15000

3. Angebote und Leistungsbeschreibungen

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
3.2 Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
3.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  1. Indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist oder
  2. Indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Waren beim Kunden maßgeblich ist, oder
  3. Indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
4.2 Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
4.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

5.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands pauschal 5,50 Euro pro Bestellung. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

6.2. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt
7.2 Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. 22-24 Boulevard Royal L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter Nutzungsbedingungen für PayPal-Services | PayPal DE. 

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie

8.1. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

9. Haftung

9.1. 4wheel Truck & Technik GmbH Online-Shop haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff Bürgerliches Gesetzbuch.

9.2. Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzten. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkung auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

10. Speicherung des Vertragstextes

10.1. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen

11. Schlussbestimmungen

11.1. 4wheel Truck & Technik GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm

Vorwort

Wir freuen uns darauf, euch bei einer unserer atemberaubenden Expeditionsreisen begrüßen zu können. Unser Herzblut ist nämlich nicht nur Diesel, sondern auch das gemeinsame Entdecken spektakulärer Regionen dieser Welt, die man nur mit unseren hochgeländegängigen Fahrzeugen überhaupt erreichen kann.

Die Grundlage aller Abenteuerreisen mit 4wheel Truck & Technik GmbH ist Teamwork. Und um als Team erfolgreich zu sein, müssen sich alle Mitglieder an ein paar einfache Spielregeln halten. Diese findet Ihr in den folgenden AGBs.

Eine Abenteuerreise mit einem Expeditionsmobil ist kein Pauschalurlaub in einem Strandhotel! Jede individuelle Abenteuerreise ist schwer abschätzbaren Faktoren wie Unwetter, politischen Instabilitäten, dem körperlichen und geistigen Zustand der Teilnehmer und Pandemien ausgesetzt. Diese können zu Zeitplan- und Routenänderungen oder sogar einem Reiseabbruch führen. Um allen Teilnehmern ein sicheres und zumutbares Erlebnis zu gewährleisten, kann euer Reiseleiter jederzeit nötige Änderungen durchführen.

Ohne Herausforderungen gibt es keine einzigartigen Erlebnisse! Die Herausforderungen an euch werden sowohl einfache Aufgaben wie eure Mithilfe beim Kochen und Spülen sein als auch bei schwierigeren Dingen wie dem Freischaufeln von Fahrzeugen oder Mithilfe beim Reifenwechsel usw. 4wheel Truck & Technik GmbH bietet spannende Reisen abseits ausgetretener Pfade! Dies bedeutet, dass Luxus und Bequemlichkeit nicht an erster Stelle der Prioritätenliste stehen.

Und nun bitten wir euch, die folgenden AGBs in Ruhe durchzulesen, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §651a-y BGB ergänzen. Solltet Ihr irgendwelche Fragen haben, werden wir sie gerne beantworten.

1. Geltungsbereich

1.1. Die 4wheel Truck & Technik GmbH GmbH (haftungsbeschränkt), vertreten durch Herrn Tobias Teichmann, Barthelsmühle 15, 97907 Hasloch (Im Folgenden: „4wheel Truck & Technik GmbH“ oder „Organisator“) organsiert Gruppenreisen und ist als Organisator und Veranstalter selbst Teilnehmer der Reise.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen eines Reisevertrages zwischen den Reisenden und 4wheel Truck & Technik GmbH. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind allgemeinen Vertragsbedingungen. den einzelnen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

1.3. 4wheel Truck & Technik GmbH ist kein Reiseveranstalter, sondern organsiert nur die Gruppenreisen und nimmt selbst daran teil.

1.4 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

1.5 Abweichende Bedingungen der Parteien akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1 Durch die Anmeldung über das Online-Formular, welches per E-Mail durch 4wheel Truck & Technik GmbH, bietet der Reisende 4wheel Truck & Technik GmbH verbindlich den Abschluss eines Reisevertrags an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Die Annahme durch 4wheel Truck & Technik GmbH führt zur Wirksamkeit des Vertrags. Nach Abschluss des Vertrags sendet 4wheel24 GmbH oder 4wheel Truck & Technik GmbH dem Reisenden eine Reisebestätigung zu.
2.2 Die Darstellungen der Reisen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2.3 Sofern der Inhalt der Annahmeerklärung von dem Inhalt der Anmeldung abweicht, liegt seitens 4wheel Truck & Technik GmbH ein neues Angebot vor, an das 4wheel Truck & Technik GmbH für einen Zeitraum von sieben Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
2.4 Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle bei der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Angebote und Leistungsbeschreibungen

3.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
3.2. Nach Bestellung in unserem Online-Shop sind 30% des Reisepreises fällig, 45 Tage vor der Tour die Restzahlung in Höhe von 70%.

3.3. Falls der Reisende mit der Anzahlung oder der Restzahlung in Verzug gerät, behält sich 4wheel Truck & Technik GmbH nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts das Recht vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe § 5 Abs. 1) zu verlangen.

3.4 Die Details des Reisepreises ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.5. Zahlungen können ausschließlich per Überweisung oder per PayPal erfolgen.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von 4wheel Truck & Technik GmbH nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transferzeiten können sich unter Vorbehalt ändern, sofern sie nicht unzumutbar in die vereinbarte Nachtruhe eingreifen

4.2. Mitteilungen über Änderungen von Reiseleistungen können nur vor Reisebeginn erfolgen. 4wheel Truck & Technik GmbH ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Änderungsgrundes schriftlich über die Änderungen zu informieren. Bei erheblichen Änderungen informiert 4wheel Truck & Technik GmbH außerdem über die Auswirkungen auf den Reisepreis. Erhebliche Änderungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Reisenden vorgenommen werden.

4.3 4wheel Truck & Technik GmbH behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis anzupassen, falls es zu einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Touristenabgaben, Hafengebühren oder einer Änderung der Seefracht für die betreffende Reise kommt. Dabei werden die geltenden Wechselkurse berücksichtigt. Die Anpassung erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:

  1. Wenn sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten erhöhen, kann 4wheel Truck & Technik GmbH den Reisepreis entsprechend anpassen. Eine anteilige Weitergabe und Berechnung einer Sitzplatzerhöhung ist möglich.
  2. Im Falle einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis entsprechend erhöht werden, um die höheren Kosten für 4wheel Truck & Technik GmbH abzudecken.

4.4 Falls es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises kommt, ist 4wheel Truck & Technik GmbH verpflichtet, den Reisenden unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Diese Mitteilung darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.

4.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den o.g. Gründen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisende kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn 4wheel Truck & Technik GmbH eine solche anbietet.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Der Reisende hat jederzeit vor Reisebeginn das Recht, von der Reise zurückzutreten. Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung/Stornierung bei 4wheel Truck & Technik GmbH. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Im Falle eines Rücktritts (Stornierung) seitens des Reisenden oder wenn die Reise nicht angetreten wird, verliert 4wheel Truck & Technik GmbH den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine pauschale Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird gemäß den folgenden Pauschalen berechnet: Die Rücktrittskosten pro Reisenden betragen:

  • Bei einer Anmeldung bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 30%
  • Ab dem 60. Tag bis 46 Tage vor Reisebeginn: 50%
  • Ab dem 45. Tag bis 21 Tage vor Reisebeginn: 75%
  • Ab dem 20. Tag bis 11 Tage vor Reisebeginn: 90%
  • Ab dem 10. Tag bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100%

Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei 4wheel Truck & Technik GmbH. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass 4wheel Truck & Technik GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Als Reisebeginn gelten auch eine vorzeitige Anreise zum Reisestart oder die Verschiffung von Fahrzeugen oder Ausrüstungsmaterialien.

5.2. Falls der Rücktritt durch den Reisenden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe erfolgt, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen erheblich beeinträchtigen, kann 4wheel Truck & Technik GmbH keine Entschädigung verlangen und erstattet dem Reisenden den Reisepreis unverzüglich zurück.

5.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung (z.B. mit unserem Partner Herr Holm-Uwe Kutzner von der Ergo Versicherung) und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod wird empfohlen. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist ebenfalls dringend empfohlen und bei Reisen von 4wheel Truck & Technik GmbH obligatorisch.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. 4wheel Truck & Technik GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, falls die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, jedoch nur unter folgenden Bedingungen:

  • In den vorvertraglichen Informationen und der Reiseausschreibung ist die Mindestteilnehmerzahl angegeben, sowie der Zeitpunkt, bis zu dem die Erklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugegangen sein muss. 
  • In der Reisebestätigung wird deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen. Ein Rücktritt muss spätestens an dem in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannten Tag erklärt werden. Bei einem Rücktritt von 4wheel Truck & Technik GmbH erhält der Reisende bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstattet.

6.2. Es wird darauf hingewiesen, dass 4wheel Truck & Technik GmbH gesetzlich das Recht hat, aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

6.3. Falls der Reisende trotz Abmahnung seitens 4wheel Truck & Technik GmbH oder des örtlichen Durchführungspartners nachhaltig die Reise stört, die anderen Reisenden belästigt oder sich vertragswidrig verhält, kann 4wheel Truck & Technik GmbH oder der Durchführungspartner den Rücktritt erklären. Dies gilt unter anderem, wenn der Reisende die speziellen Anforderungen (gesundheitlich, körperlich, Mitarbeit) der Reise nicht erfüllt oder sich nicht an bestimmte Verhaltensregeln hält. Wenn 4wheel Truck & Technik GmbH oder der Durchführungspartner von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch macht, behält 4wheel Truck & Technik GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Die außerordentliche Kündigung wird durch den jeweiligen Reiseleiter im Auftrag von 4wheel Truck & Technik GmbH vorgenommen.

6.4. Falls keine Angaben gemacht wurden, ist der späteste Zeitpunkt für die Absage 4 Wochen bzw. 28 Tage vor dem in der Ausschreibung angegebenen Reisebeginn.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 4wheel Truck & Technik GmbH ist nicht haftbar für Angaben in Prospekten von Leistungsträgern (z.B. Fährgesellschaften), die nicht von 4wheel Truck & Technik GmbH erstellt wurden. Darüber hinaus haftet 4wheel Truck & Technik GmbH nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7.2 Ansprüche der Reisenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 4wheel Truck & Technik GmbH, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

7.3 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation im Reiseland angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Vertrag zwischen dem Reisenden und 4wheel Truck & Technik GmbH. Für solche Leistungen übernimmt 4wheel Truck & Technik GmbH keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die 4wheel Truck & Technik GmbH in den Reisebeschreibungen lediglich als optional vorschlägt.

7.4 Es besteht generell kein Haftungsanspruch für den Transport von Gepäck und Fahrzeugen sowie für On- und Off-Road-Fahrten und den Gepäcktransport. Dieser Haftungsausschluss kann durch den Reisenden über einen Versicherungsanbieter zusätzlich abgesichert werden. Die Modalitäten und Vertragsbedingungen müssen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer individuell geregelt werden und sind nicht Bestandteil der Reiseleistungen.

7.5 Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 4wheel Truck & Technik GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie

8.1. Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen 4wheel Truck & Technik GmbH an Dritte ist ausgeschlossen.

9. Haftung

9.1. 4wheel Truck & Technik GmbH ist verpflichtet, Reisende vor Abschluss des Vertrages über Bestimmungen bezüglich des Reisepasses sowie etwaige Änderungen dieser Bestimmungen vor Reiseantritt zu informieren. Zudem weist 4wheel Truck & Technik GmbH vor Vertragsabschluss auf besondere gesundheitsbezogene Vorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes hin. Es wird empfohlen, dass der Reisende sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel informiert. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei Gesundheitsämtern, Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten, unter anderem, hingewiesen.

9.2. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, alle für die Durchführung der Reise relevanten Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aufgrund der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, sie sind auf eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens 4wheel Truck & Technik GmbH zurückzuführen.

10. Speicherung des Vertragstextes

10.1. Alle zusätzlichen Kosten, die aufgrund von oder in Verbindung mit Änderungen des geplanten Reiseverlaufs aufgrund von Gründen, die in der Verantwortung des Reisenden liegen, entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden und sind sofort an den entsprechenden Anspruchsteller zu zahlen.

10.2. Diese zusätzlichen Kosten umfassen beispielsweise Aufwendungen aufgrund Verspäteter Ankunft des Reisenden für die Abfahrt oder die vorbereitende Trekking-Tour, Kosten für eine vorzeitige Rückkehr aufgrund von Unwohlsein, Krankheit, Unfall usw. (z. B. Rücktransport per Hubschrauber, Krankenhausaufenthalt und Hotelaufenthalt auch für Begleitpersonen) sowie eine Upgrade-Buchung für die Fähre (Datum und Klasse).

10.3 Falls 4wheel Truck & Technik GmbH in einem dringenden Notfall Vorleistungen erbringt, sind die von 4wheel Truck & Technik GmbH vorgestreckten Beträge unmittelbar nach Abschluss der Reise zurückzuerstatten. Eine Kranken- und Rücktransportversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten, wird jedoch empfohlen und ist für einige Touren erforderlich.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Bei allen Trekking-Touren und Expeditionen mit Fahrzeugen ist zu beachten, dass im Outdoor-Sport ein erhöhtes Risiko für Krankheiten, Unfälle und Verletzungen besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen usw.), das selbst durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollständig eliminiert oder ausgeschlossen werden kann.

11.2 Darüber hinaus ist zu beachten, dass in der Natur, insbesondere in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur begrenzte Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen können. Jeder Reisende wird daher aufgefordert, ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit zu übernehmen, angemessene Vorbereitungen für die Tour zu treffen und ein erhöhtes Risikobewusstsein mitzubringen.

11.3. Es wird dringend empfohlen, dass sich der Reisende intensiv mit den Anforderungen und Risiken auseinandersetzt, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können (z. B. durch das Studium einschlägiger Fachliteratur). Der Reisende einer 4wheel Truck & Technik GmbH Reise trägt die volle Verantwortung für das Fahren auf und abseits der Straße.

11.4 Der Reisende nimmt bewusst ein erhöhtes Unfallrisiko in Kauf und kann weder den Tourguide noch den Veranstalter für seine Unfälle haftbar machen, da er dieses Risikovorsätzlich und mit voller Kenntnisnahme akzeptiert hat.

12. Vermietung

12.1. Für die Vermietung gelten die im Mietvertrag vereinbarten Bestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der jeweiligen Vermietung.

12.2 Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Fahrzeugnutzer, den vereinbarten Selbstbehalt sowie eventuelle Abschlepp- und Bergungskosten zu tragen.

12.3. Mutwillige Schäden sowie Reifenpannen/Reifenschäden an Fahrzeugen von 4wheel Truck & Technik GmbH oder deren Partnern sind nicht durch eine Versicherung abgedeckt und müssen vom Reisenden oder Mieter des jeweiligen Fahrzeugs getragen werden. Zu den mutwilligen Zerstörungen gehören unter anderem das Betreten der Motorhaube oder des Dachs, unsachgemäßer Gebrauch von Differenzialsperren, Untersetzungsgetrieben und der Kupplung, Schäden durch Sprünge sowie Schäden durch überhöhte Geschwindigkeit.

13. Urheberrechte, Film- und Fotorechte und sonstige Rechte

13.1. Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die auf unserer Website und unseren Unterlagen veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

13.2 Während der Reisen können Fotos und Videos vom Reisenden durch den Reiseleiter, deren Assistenten oder Mitreisende aufgenommen werden. Diese Bilder können von 4wheel Truck & Technik GmbH oder 4wheel24 GmbH ohne Benachrichtigung des Reisenden und ohne Zahlung für Werbezwecke oder in Broschüren verwendet werden. Falls der Reisende dies nicht wünscht, bitten wir ihn, uns bei der Buchung ausdrücklich zu informieren.

13.3. Die Daten und GPS-Koordinaten der Reisen sind geistiges Eigentum von 4wheel Truck & Technik GmbH und dürfen weder vom Reisenden noch vom Reiseleiter veröffentlicht oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Im Falle einer widerrechtlichen Veröffentlichung oder kommerziellen Nutzung wird der dreifache Betrag der jeweiligen Reise als Entschädigung fällig. Reisende, die in der Öffentlichkeit bekannt sind, werden gebeten, besonders auf die Privatsphäre der anderen Reisenden zu achten.

14. Datenschutzbestimmungen

14.1. Der Reisende stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Reisenden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

14.2 Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: 4wheel24 – Datenschutzerklärung

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und 4wheel Truck & Technik GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen 4wheel Truck & Technik GmbH im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfangs und der Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15.2 Der Gerichtsstand von 4wheel ist der Firmensitz in 97907 Hasloch.

15.3. Für Klagen von 4wheel Truck & Technik GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben bzw. die Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von 4wheel Truck & Technik GmbH maßgebend.
15. 4wheel Truck & Technik GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm

16. Abbruch der Veranstaltung

16.1. Bei Abbruch der Veranstaltung oder Modifikationen des Ablaufplanes / der Strecke / des Zeitplans, aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder ähnlichen Faktoren, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des Reisepreises oder auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

17.2 Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von 4wheel Truck & Technik GmbH. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

17.3. Die Sprache der Verträge ist grundsätzlich deutsch.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

17.5 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen 4wheel Truck & Technik GmbH an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn 4wheel Truck & Technik GmbH stimmt der Abtretung ausdrücklich und in schriftlicher Form zu.

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